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BGB § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten

BGB § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten

[ Auszug: Ist ein Rechtsgeschäft, das nach den §§ 1423, 1424 nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten vorgenommen werden kann, zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesa ... ]